Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Untergruppenbach / Kinder- und Jugendarbeit (nachfolgend "Veranstalter") und den Erziehungsberechtigten (nachfolgend "Anmeldende") bezüglich der Teilnahme an der Jungscharfreizeit.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zur Jungscharfreizeit erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars sowie der Abgabe des ausgedruckten, unterschriebenen PDF-Formulars bei der Freizeitleitung (Tani Gruber).

2.2 Verbindlichkeit der Anmeldung

Die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten ist verbindlich. Mit der Absendung des Anmeldeformulars geben die Anmeldenden ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.

2.3 Annahme der Anmeldung / Kapazitätsvorbehalt

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Aufgrund begrenzter Teilnehmerkapazitäten behält sich der Veranstalter vor, nicht alle Anmeldungen anzunehmen. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahmebestätigung durch den Veranstalter zustande.

Die Anmeldenden werden über die Annahme oder Ablehnung ihrer Anmeldung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse informiert. Bei Annahme der Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten eine verbindliche Zusage sowie weitere Informationen zur Freizeit.

2.4 Warteliste

Sollte die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht sein, werden weitere Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt. Die Anmeldenden werden hierüber per E-Mail informiert. Bei Freiwerden von Plätzen werden die Wartenden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.

3. Teilnahmevoraussetzungen

An der Jungscharfreizeit können Kinder und Jugendliche der angegebenen Altersgruppe teilnehmen. Die genauen Altersgrenzen werden in der Ausschreibung der jeweiligen Freizeit bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Verbindliche Zusage des Veranstalters
  • Fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühr (nach Erhalt der Zusage)
  • Gesundheitliche Eignung für die geplanten Aktivitäten

4. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

4.1 Höhe der Gebühr

Die Höhe der Teilnahmegebühr wird in der Ausschreibung der jeweiligen Freizeit bekannt gegeben und ist bei Anmeldung ersichtlich.

4.2 Fälligkeit

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der verbindlichen Zusage und der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen.

4.3 Soziale Ermäßigung

In begründeten Fällen kann eine Ermäßigung oder Befreiung von der Teilnahmegebühr gewährt werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an die Freizeitleitung zu stellen.

5. Rücktritt und Stornierung

5.1 Rücktritt durch Anmeldende

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist jederzeit in Textform (E-Mail oder Brief) möglich. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 8 Wochen vor Freizeitbeginn: kostenfrei
  • 8 bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn: 25% der Teilnahmegebühr
  • 6 bis 3 Wochen vor Freizeitbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
  • Weniger als 3 Wochen vor Freizeitbeginn: 100% der Teilnahmegebühr

Bei Krankheit des Kindes (ärztliches Attest erforderlich) können abweichende Regelungen getroffen werden.

5.2 Rücktritt durch Veranstalter

Der Veranstalter kann von der Durchführung der Freizeit zurücktreten, wenn:

  • Die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird
  • Höhere Gewalt die Durchführung verhindert oder unzumutbar macht
  • Sicherheitsbedenken bestehen

Im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Ausschluss von der Freizeit

Die Freizeitleitung kann Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn:

  • Trotz Ermahnung gegen die Freizeitregeln verstoßen wird
  • Das Verhalten die Sicherheit oder den Ablauf der Freizeit gefährdet
  • Andere Teilnehmende massiv gestört oder gefährdet werden

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Abholung erfolgt auf Kosten der Erziehungsberechtigten.

7. Haftung und Versicherung

7.1 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

7.2 Versicherung

Die Teilnehmenden sind über die Kirchengemeinde unfallversichert. Für darüber hinausgehende Risiken (z.B. Reiserücktritt, Krankheit) sind die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.

7.3 Mitgebrachte Gegenstände

Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Smartphone, Tablet, Schmuck) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird empfohlen, wertvolle Gegenstände zu Hause zu lassen.

8. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes am Treffpunkt und endet mit der Rückgabe an die Erziehungsberechtigten oder eine von diesen autorisierte Person. Während der Freizeit wird eine den Umständen angemessene Aufsicht gewährleistet.

9. Gesundheit und Medikamente

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, im Anmeldeformular alle gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien und regelmäßig einzunehmende Medikamente anzugeben. Änderungen sind umgehend mitzuteilen.

Bei gesundheitlichen Problemen während der Freizeit werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich informiert. In Notfällen ist die Freizeitleitung berechtigt, erforderliche medizinische Maßnahmen zu veranlassen.

10. Foto- und Filmaufnahmen

Die Anfertigung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemäß den Angaben im Anmeldeformular. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

12. Änderungen des Programms

Der Veranstalter behält sich vor, aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen Änderungen am Programm vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Freizeit erhalten bleibt und die Änderungen für die Teilnehmenden zumutbar sind.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Teilnahmebedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Evangelischen Kirchengemeinde Untergruppenbach.

15. Kontakt

Evangelische Kirchengemeinde Untergruppenbach / Kinder- und Jugendarbeit
Lennart Frank und Tani Gruber
Ilsfelder Straße 1
74199 Untergruppenbach
Telefon: +49 0176 390 566 40
E-Mail: kontakt@jungschar-ugb.de

Freizeitleitung:
Tani Gruber, Lennart Frank
E-Mail: freizeit@jungschar-ugb.de
Telefon: +49 0176 390 566 40

Stand: 11. März 2026